
AGB
1) Angebote
Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend.
Telefonische oder mündlich Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2) Muster
Die Muster sind nur als ungefähre Typen- und Farbmuster zu betrachten.
Von uns gefertigte Entwürfe und Vorlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben unser Eigentum.
Missbräuchliche Verwendung berechtigt uns zur sofortigen Berechnung aller bisher angefallenen Kosten.
Für uns zur Verfügung gestellte Manuskripte, Filme, Dias und sonstige Unterlagen haften wir nur bis zu vier Wochen nach Erledigung des Auftrages.
Für nicht zurückverlangte Unterlagen haften wir nicht.
3) Lieferung
Jede Teillieferung gilt als Geschäft. Es kann auch für eine Teillieferung eine Rechnung gelegt werden.
Der Versand erfolgt für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das Transportrisiko trägt.
Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen werden.
Wenn nicht anderes vereinbart ist, gilt die Ware als ab Werk verkauft, der Gefahrenübergang erfolgt somit mit dem Tag der
Versandbereitschaftsmeldung auf den Käufer über.
Eine Haftung ist für Lieferfristen nur bei Überschreiten von sechs Monaten ab schriftlich zugesagter Lieferung gegeben, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
Bei nicht ausdrücklich schriftlich zugesagtem Liefertermin sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch behördliche Maßnahmen (Anordnungen oder Gesetze) entstehen, oder Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der Verkaufsabschluss nachträglich hierdurch beeinflusst wird.
Hierunter fallen Kosten und Forderunge, die ausgelöst werden durch die Veränderung von Transporttarifen, Lohntarifen, Energietarifen, Zöllen, Steuern usw..
4) Abweichungen
Abweichungen unserer Druckfarben gegenüber der druckreifen Vorlage können durch Unterschiede im verwendeten Material auftreten.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig, desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen.
5) Zahlungen
Innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Bei Zahlungserinnerungen sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Außerdem sind im Verzugsfall bankmäßige Verzugszinsen im Mindestausmaß von 10% p.a. zu leisten.
6) Zahlungsverzug des Käufers
Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwa entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden.
Ein anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes auf Grund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.
7) Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen ansprüche, insbesondere bis zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
b) Der Besteller nimmt die Ware als treuhändiger Verwahrer für uns in seinen unmittelbaren Besitz.
Er ist in dieser Eigenschaft berechtigt, über diese Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs zu verfügen, also an seine Kunden zu veräußern.
Darüber hinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Begründung von Sicherheitseigentum oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet.
Der Besteller, insbesonders bei einer Pfändung, ht uns der Besteller sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen und sämtliche Kosten von Maßnahmen zu Abwehr des Eingriffes zu tragen.
c) Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an seine Kunden tritt zu unseren Gunsten an die Stelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen seinen Abnehmer, der bis zur Höhe der uns zustehenden Forederungen als an uns abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
d) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller über eine Vertriebsfirma, die im Namen und für Rechnung des Bestellers handelt, verkauft, tritt der Besteller mit Übergabe der Vorbehaltsware an die Vertriebsfirma sämtliche Rechte, die ihm gegenüberder Vertriebsfirma zustehen, an uns ab.
Diese Abtretung betrifft insbesonders das Recht auf Rechnungslegung und Auszahlung des sich auf Grund dieser Rechnungslegung ergebenden Guthabens des Bestellers.
Wir sind berechtigt, die Vertriebsfirma von dieser Abtretung jederzeit zu verständigen.
e) Im gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahren des Bestellers oder der Vertriebsfirma sind wir zur Aussonderung der Vorbehaltsware jederzeit berechtigt.
8) Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzburg. Als Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg.
Es steht uns jedoch frei, auch andere zuständige Gerichte anzurufen.
Bei Lieferung ins Ausland findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Wir haften ausschließlich für unsere eigene Produktion. Uns zur Verfügung gestellte Ware ist von der Haftung ausgenommen.